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   OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01   

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https://dejure.org/2002,55128
OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01 (https://dejure.org/2002,55128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2002 - 28 U 147/01 (https://dejure.org/2002,55128)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2002 - 28 U 147/01 (https://dejure.org/2002,55128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache; Schulden der Funktionstüchtigkeit bei einem gebrauchten technischen Gerät als Normalbeschaffenheit; Verpflichtung des Verkäufers zum Hinweis auf die dringende ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Motorsegler - arglistiges Verschweigen von Mängeln

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 22.02.1996 - 7 U 16/95

    Kellerfeuchtigkeit: Muß Verkäufer trotz Besichtigung durch Käufer aufklären?

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Im Ergebnis hängt die Aufklärungspflicht eines Verkäufers im Rahmen des § 463 S. 2 BGB in ihrem Umfang von der Möglichkeit des Käufers zur Prüfung ab (BGH NJW 1965, 35); eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; NJW-RR 1997, 144 = NJW 1997, 938 LS; SchlHOLG, OLGR 1996, 129).
  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 164/79

    Ski-Auslaufmodelle

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Der Verkäufer ist zur Aufklärung jedenfalls in den Fällen verpflichtet, in denen der Käufer durch das Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (vgl. BGH MDR 1999, 1079, 1080 = Anlage, MDR 1982, 640 = GRUR 1982, 374, 375 = WRP 1982, 266 - Ski-Auslaufmodelle; MDR 1997, 159 = GRUR 1996, 793, 795 = WRP 1996, 1027 - Fertiglesebrillen).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 227/81

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens des Mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Die mögliche Berechnung des Mindestschadens unter Heranziehung der zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten dient der vereinfachten Form der Ermittlung des mangelbedingten Minderwertes (vgl. BGH NJW 1983, 1424 f).
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 238/82

    Zulässigkeit und Umfang des formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses beim

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Dass ein zur Weiterbenutzung gekaufter Gegenstand auch bestimmungsgemäß benutzt werden kann und nicht wegen schwerwiegender Mängel gebrauchsuntauglich ist, entspricht der Normalerwartung aller Partner eines Kaufvertrages (vgl. BGH in NJW 1984, 1452 ff.).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens trifft den Verkäufer, wenn er eine ihm obliegende Aufklärungspflicht hinsichtlich der Mängel verletzt hat, über die der Käufer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine Aufklärung redlicherweise erwarten durfte (BGH NJW 1989, 764).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Der Schadensersatzanspruch kann aber anhand der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten berechnet werden (BGH NJW 1989, 2534, 2535; vgl. auch BGH NJW 1996, 584, 585).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Im Ergebnis hängt die Aufklärungspflicht eines Verkäufers im Rahmen des § 463 S. 2 BGB in ihrem Umfang von der Möglichkeit des Käufers zur Prüfung ab (BGH NJW 1965, 35); eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; NJW-RR 1997, 144 = NJW 1997, 938 LS; SchlHOLG, OLGR 1996, 129).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Die Funktionstüchtigkeit schuldet der Verkäufer, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch beim Verkauf gebrauchter technischer Geräte als Normalbeschaffenheit (vgl. BGH in NJW 1995, 955 ff.).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZR 113/94

    Fertiglesebrillen - Täuschung; Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Der Verkäufer ist zur Aufklärung jedenfalls in den Fällen verpflichtet, in denen der Käufer durch das Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (vgl. BGH MDR 1999, 1079, 1080 = Anlage, MDR 1982, 640 = GRUR 1982, 374, 375 = WRP 1982, 266 - Ski-Auslaufmodelle; MDR 1997, 159 = GRUR 1996, 793, 795 = WRP 1996, 1027 - Fertiglesebrillen).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
    Im Ergebnis hängt die Aufklärungspflicht eines Verkäufers im Rahmen des § 463 S. 2 BGB in ihrem Umfang von der Möglichkeit des Käufers zur Prüfung ab (BGH NJW 1965, 35); eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; NJW-RR 1997, 144 = NJW 1997, 938 LS; SchlHOLG, OLGR 1996, 129).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91

    Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

  • BGH, 21.10.1964 - VIII ZR 151/63
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 28 U 15/10

    Verschleiß eines Gebrauchtwagens als Sachmangel

    Dies führt dazu, dass ein Verschleißgrad, der den normalen Nutzer unter gewöhnlichen Umständen zum Auswechseln des Verschleißteils veranlasst, einen Mangel darstellt, wenn das technische Gerät ohne Austausch - und ohne Hinweis auf die Erneuerungsbedürftigkeit - verkauft wird (zur Nichtauswechselung auswechselungsbedürftiger Verschleißteile als Sachmangel siehe OLG Düsseldorf, DAR 2007, 211, 212; OLG Koblenz, NJW 2007, 1828; Reinking/Eggert , aaO, Rz. 1515, 1535 f.; Senatsurteil vom 7. März 2002 - 28 U 147/01, n.v. - sog. "Wellentheorie").
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